Die Standard Angebots-EMailvorlage wurde automatisch um folgenden Passus erweitert:
Wünschen Sie eine Immobilie zu erwerben ist diese ggfs. provisionspflichtig. Nach dem neuen Gesetz zur Teilung der Maklerkosten ist die Provision zumindest anteilig vom Käufer zu tragen. Verdient und zahlbar ist die Provision an den Makler nur für Nachweise oder Vermittlungen, die zum Abschluss eines notariellen Kaufvertragsabschluss führen. Diese Provisionsvereinbarung bedarf Ihrer gesonderten Bestätigung, diese erhalten Sie selbstverständlich mit den gemachten Angaben für Ihre Unterlagen per E-Mail.
Von Ihnen bereits vorher angepasste Angebots-EMailvorlagen wurden nicht um diesen Passus erweitert, daher ist es erforderlich, diesen nachträglich einzufügen.
Weitere Informationen, welche Änderungen im Rahmen der Gesetzesänderung in FLOWFACT vorgenommen wurden, erhalten Sie auf folgender Seite:
https://www.flowfact.de/das-neue-maklerrecht/
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1) Öffnen Sie die Einstellungen in Ihrem FLOWFACT.
2) Klicken Sie auf den Menüpunkt Interaktives Exposé / Mailvorlagen.
3) Mit einem Klick auf den Namen der Vorlage können Sie diese zum Bearbeiten öffnen.
4) Suchen Sie jetzt in Ihrer EMail-Vorlage die markierte Stelle heraus (in unserem Beispiel ist das Zeile 137) und fügen Sie die unter 5) aufgeführten Zeilen ein.
Tipp: Suchen Sie nach "{{{company.companyUrl}}}" und gehen Sie 8 weitere Zeilen nach unten. Genau vor </table> ist die richtige Stelle zum Einfügen.
5) Kopieren Sie die folgenden Zeilen und fügen Sie diese in Ihrer Vorlage ein:
</table>
<table style="background:#fff; padding:10px; margin:auto; text-align:left;" width="600px">
<tr>
<td style="padding:20px;">
<p style=" line-height:24px; font-weight: bold; border-top:1px solid #ccc; color:#666; padding: 20px 0; margin:0;">
Hinweis
</p>
<p style=" line-height:24px; font-weight: bold; color:#666; padding: 0; margin:0;">
</p>
<ul style="list-style-type: none; margin: 0; padding: 0;">
<li style="margin: 0; padding: 0; line-height:24px;"> Wünschen Sie eine Immobilie zu erwerben ist diese ggfs. provisionspflichtig. Nach dem neuen Gesetz zur Teilung der Maklerkosten ist die Provision zumindest anteilig vom Käufer zu tragen. Verdient und zahlbar ist die Provision an den Makler nur für Nachweise oder Vermittlungen, die zum Abschluss eines notariellen Kaufvertragsabschluss führen. Diese Provisionsvereinbarung bedarf Ihrer gesonderten Bestätigung, diese erhalten Sie selbstverständlich mit den gemachten Angaben für Ihre Unterlagen per E-Mail. </li>
</ul>
</td>
</tr>
6) Schließen Sie den Vorgang mit Speichern ab. Der Hinweis wird nun unterhalb der Signatur angezeigt.
WICHTIG: Die Lösungsvorschläge zur Umsetzung des am 23.12.2020 in Kraft tretenden Gesetzes zur “Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” wurden unter juristischer Beratung konzipiert, jedoch sind diese als Vorschlag zu sehen. Alle Kundinnen und Kunden übernehmen die Verantwortung, den jeweiligen Lösungsvorschlag zu nutzen oder dies durch einen unabhängigen eigenen Prozess abzubilden.
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