Diese Anleitung gilt für folgende FLOWFACT-Produkte: |
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Hinweis: Das Feld Dokumente ist in den iEXv2 Vorlagen standardmäßig deaktiviert und muss für die jeweilige Vorlage einmalig oder dauerhaft aktiviert werden. |
Sie haben die Möglichkeit, die unter Multimedia > interaktives Exposé abgelegten Dokumente mit dem interaktiven Exposé zu verschicken.
1. Laden Sie dazu zunächst die gewünschten Dokumente einmalig im Multimedia-Bereich der Immobilie hoch und ordnen Sie diese dem interaktiven Exposé zu.
Mehr Informationen zur Funktionsweise des Multimedia-Bereiches finden Sie HIER
2. Öffnen Sie die Versandmaske für das interaktive Exposé und wählen Sie wie gewohnt die Immobilie und den Interessenten aus
In diesem Beispiel öffnen wir die Verandmaske direkt aus der Immobilie heraus. Eine detaillierte Anleitung zu interaktiven Exposé-Versand finden Sie hier Interaktives Exposé versenden
3. Im Versandfenster wechseln Sie zunächst in den Reiter Interaktives Expose, wählen die gewünschte Vorlage aus und klicken Vorlage bearbeiten.
Nachdem die Vorlage geöffnet wurde, scrollen Sie nach unten bis zum Punkt Dokumente und legen den Schalter um. Damit wird der Bereich Dokumente im interaktiven Exposé aktiviert.
Scrollen Sie wieder nach oben und klicken Beenden.
Sie haben nun die Möglichkeit, die zuvor gemachte Änderung für den einmaligen Versand (1) oder dauerhaft als eine angepasste Vorlage (2) zu speichern. Bestätigen Sie die Auswahl mit Beenden.
Klicken Sie auf Exposé versenden, um den Versandvorgang abzuschließen.
4. Unterschied zwischen Dokumente und Anhängen im interaktiven Expose v2
Dokumente:
Die Dokumente werden dem Interessenten im interaktiven Exposé angezeigt und zum Download zur Verfügung gestellt. Um die Dokumente einzusehen, muss der Interessent zunächst im interaktiven Exposé auf Adresse anzeigen geklickt und den Provisionshinweis akzeptiert haben.
Anhänge:
Die Funktion kann beim Versand von iEXv2 aktiviert werden, sobald ein Dokument im Feld Anhänge unter Multimedia -> Interaktives Exposé hinterlegt ist. Das Dokument wird als Anhang in der Exposé-E-Mail hinterlegt und kann ohne die Bestätigung der Rechtstexte eingesehen werden.